Studie: Abfall-Ende-Kriterien nach Warengruppen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung

Erscheinungsjahr

2015

Organisation / AutorInnen

Markus Spitzbart, Demontage und Recyclingzentrum Wien (Wiener Volkshochschulen GmbH)

Im Rahmen der Arbeitsgruppe Re-Use Wien, beauftragt durch die MA 48

Kurzbeschreibung

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Re-Use Arbeitsgruppe Wien (darunter auch RepaNet), hat sich der Autor in akribischer Arbeit mit der Bestimmung des Abfallendes von Gütern auseinandergesetzt, Vorschläge für ein Prüfschema erstellt und analysiert, wie die Arbeit von Re-Use-Betrieben durch Vorgaben im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und der Gewerbeordnung beeinflusst wird bzw. wie ihre Arbeit erleichtert werden könnte.

Der Zeitpunkt, ab dem ein als Abfall deklariertes Gut zu einem vollwertigen (Re-Use-)Produkt wird, ist für Re-Use-Betriebe von höchster Relevanz. Das Abfallende wird im §5 AWG bestimmt. Für PraktikerInnen sind darüber hinaus noch zahlreiche weitere Verordnungen, Richtlinien, Standards und Normen relevant. Der Autor hat diese zusammengetragen und analysiert.

Darauf aufbauend erstellt der Autor Prüfkriterien zur zweifelsfreien Abfallende-Bestimmung. Er schlägt außerdem Produktgruppen vor, anhand derer Stück-zu-Masse-Umrechnungen möglichst realitätsnah durchgeführt werden können und folglich die abfallwirtschaftliche Bilanzierung erleichtert wird.

Da Re-Use-Betriebe einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft im sozialen und ökologischen Bereich leisten, aber meist mit knappen Mitteln arbeiten müssen, liegt es nahe, ihnen den bürokratischen Aufwand so weit wie möglich zu verringern. Der Autor macht hierzu einige wohl begründete Vorschläge, wie solche Erleichterung aussehen könnten, die nicht im Widerspruch mit öffentlichen Interessen stehen.

Keywords/Tags: Abfall, Abfallende, Abfallwirtschaftsgesetz, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, EAG, Norm, Re-Use, Recht, Richtlinie, Verordnung, WEEE, Wien

Downloads/Link:
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